Biogasrat+ e.V. begrüßt Kabinettsbeschluss zur 38. BImSchV Weitere Maßnahmen notwendig, um Potenziale von Biomethan im Verkehr zu nutzen
17.04.2019
Wir begrüßen, dass mit dem heutigen Kabinettsbeschluss nun auch Bio-LNG, also flüssiges Biomethan, auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor anrechenbar ist. Der Biogasrat+ e. V. hatte sich dafür in der Vergangenheit stark gemacht, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die bloße Möglichkeit der Anrechnung auf die THG-Minderungsquote nicht ausreichend ist. Das Bundesumweltministerium kann in seinem Verantwortungsbereich sofort einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor leisten, es muss jedoch seine Blockadehaltung gegenüber der stärkeren Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen aufgeben und ganz konkrete Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz vornehmen. Die Zahlen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sprechen für sich: Allein im Jahr 2017 wurden durch Biokraftstoffe 81 Prozent weniger Treibhausgase emittiert und 7,7 Millionen Tonnen CO2äquiv. vermieden. Biomethan ist mit mehr als 91 Prozent an Treibhausgaseinsparungen der Spitzenreiter unter den Biokraftstoffen und stößt im Vergleich zu Erdgas 89 Prozent weniger CO2 aus. Trotzdem stagniert der Anteil der eingesetzten Biokraftstoffe im Verkehrssektor seit Jahren. Damit der Klimaschutzbeitrag von Biokraftstoffen nicht nur eine theoretische Option bleibt, sondern Realität wird, fordern wir
Die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote um jährlich 2 Prozent ab 2019 auf 16 Prozent bis zum Jahr 2030.
Eine ambitionierte Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe wie Biomethan ab 2019 in Höhe von 0,3 Prozent sowie
Die Nutzung konventioneller Biokraftstoffe verbindlich bei 7 Prozent ab 2020 festschreiben.