EU — Beratende Sachverständigengruppen für Horizont 2020 stehen fest
08.11.2013
Diese beratenden Gruppen sind so unterschiedlich wie nie zuvor zusammengesetzt und stammen aus dem öffentlichen Dienst ebenso wie aus der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft. Fast 40 % ihrer Mitglieder haben noch keine Beratungsfunktion bei früheren EU-Forschungsprogrammen ausgeübt, so dass im neuen Programm ein frischer Wind weht. Mit einem Frauenanteil von durchschnittlich 52 % wurde in den Gruppen auch erstmals die frühere Unterrepräsentation von Frauen überwunden. Die vielfältige Zusammensetzung der Gruppen wird dazu beitragen zu entscheiden, wie mithilfe EU-finanzierter Forschung und Innovation die großen Herausforderungen Europas wie bessere Gesundheitsversorgung oder saubere, effiziente Energie angegangen werden können. Hierzu erklärte Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft: „Horizont 2020 ist ein völlig neues Forschungs- und Innovationsprogramm, das auf die Lösung der Probleme des 21. Jahrhunderts abstellt. Deshalb brauchen wir als Sachverständige die besten und klügsten Köpfe, und ich freue mich, dass die Vertreter aus der europäischen Forschung und Innovation unserem Aufruf gefolgt sind. Insbesondere begrüße ich, dass sich viele Frauen und neue Sachverständige an den Arbeiten beteiligen wollen.” Auf den offenen Aufruf an Sachverständige aus allen Bereichen meldeten sich zum ersten Termin im März dieses Jahres mehr als 15.000 Interessenten. Daraus wurden etwa 400 Sachverständige für jede der 15 aus jeweils 20 – 30 Mitgliedern bestehenden Gruppen ausgewählt. Die Gruppen sind sehr ausgewogen zusammengesetzt und umfassen Vertreter aus der Industrie und öffentlichen Forschungseinrichtungen ebenso wie aus der Zivilgesellschaft. Sie zählen zu den wichtigsten Ratgebern bei der Umsetzung von Horizont 2020, insbesondere in Bezug auf die Schwerpunkte bei der Erstellung der Arbeitsprogramme, zu denen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu Forschung und Innovation veröffentlicht werden. Es sind zwar schon alle Gruppen eingerichtet, aber über deren endgültige Zusammensetzung wird erst nach und nach entschieden, wenn die einzelnen Sachverständigen ihre Ernennung angenommen haben. Die meisten Gruppen sind aber zusammen mit ergänzenden Angaben und dem ursprünglichen Text des Aufrufs zur Interessenbekundung bereits im Online-Register der Sachverständigengruppen der Kommission abrufbar: ec.europa.eu/research/horizon2020/index_en.cfm?pg=h2020-experts Der Aufruf zur Interessenbekundung bleibt während der gesamten Laufzeit des Horizont-2020-Programms bestehen, damit die Gruppen am Ende der einzelnen Mandate erneuert werden können. Das Mandat der ausgewählten Sachverständigen läuft über zwei Jahre und kann um höchstens zwei Jahre verlängert werden.
Die 15 beratenden Gruppen zu Horizont 2020 decken folgende Bereiche ab:
Neue und künftige Technologien (FET)
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zu Fähigkeiten, Ausbildung und Laufbahnentwicklung
Nanotechnologien, komplexe Werkstoffe sowie moderne Fertigung und Verarbeitung
Weltraum
Zugang zu Risikofinanzierung (Kredit- und Beteiligungsfinanzierung)
Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen
Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung sowie Biowirtschaft und Biotechnologie
Sichere, saubere und effiziente Energie sowie Euratom
Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr
Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
Europa in einer sich verändernden Welt – inklusive, innovative und reflektierende Gesellschaften
Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger
Hintergrund
Die Europäische Union wird 2014 unter dem Titel „Horizont 2020“ ein neues, über sieben Jahre laufendes Förderprogramm für Forschung und Innovation starten. Horizont 2020 wird noch stärker darauf abzielen, hervorragende Ideen in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umzuwandeln. Die Arbeitsprogramme im Rahmen von „Horizont 2020“ sind auf zwei Jahre angelegt und haben weniger stark umrissene Themenstellungen, damit die Forscher mehr Zeit und Spielraum für die Erarbeitung von innovativen Vorschlägen erhalten. Außerdem wird die Kommission bald einen weiteren Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlichen, um eine Datenbank von Experten aufzubauen, die sie bei Tätigkeiten wie der Bewertung von Vorschlägen oder der Vorbereitung künftiger Programme beraten und unterstützen können. Mehr zu Horizont 2020: http://ec.europa.eu/research/horizon2020/index_en.cfm Quelle: Europäische Kommission