Europäisches Parlament befürwortet Umstellung auf fortschrittliche Biokraftstoffe
18.09.2013
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments:
Die EU-Abgeordneten haben letzte Woche Maßnahmen verabschiedet, um die Herstellung herkömmlicher Biokraftstoffe zu begrenzen und die Umstellung auf eine neue Produktgeneration aus anderen Quellen wie zum Beispiel Algen oder bestimmte Arten von Abfällen zu beschleunigen. Die neuen Regeln sollen zur Senkung von Treibhausgasemissionen führen, die durch die zunehmende Verwendung landwirtschaftlicher Flächen zum Anbau von Kulturen für Biokraftstoffe entstehen. “Ich begrüße die Zustimmung des Parlaments zur korrekten Berechnung von Treibhausgasemissionen inklusive indirekter Landnutzungsänderungen, und zur vernünftigen Begrenzung von Biokraftstoffen der ersten Generation. Es ist ein wichtiges Signal, dass fortschrittliche Biokraftstoffe ab 2020 gefördert werden sollen. Auch die Einbeziehung indirekter Landnutzungsänderungen ist wichtig für die Integrität der EU-Klimapolitik”, sagte die Berichterstatterin Corinne Lepage, nachdem Änderungsanträge zum Gesetzentwurf mit 356 Stimmen angenommen wurden, bei 327 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen. “Ich bedaure allerdings, dass sich das Parlament gegen ein Verhandlungsmandat entschieden hat, mit dem dieser Vorgang ohne weitere Verzögerungen hätte abgeschlossen werden können, um der Industrie Sicherheit für ihre Investitionen zu geben”, fügte Lepage hinzu.
Indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC, “indirect land use change”)
Indirekte Landnutzungsänderungen beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, die wegen der zunehmenden Verwendung landwirtschaftlicher Flächen zum Anbau von Kulturen für Biokraftstoffe entstehen. Wissenschaftliche Modelle haben gezeigt, dass so die Umweltvorteile der Biokraftstoffe teilweise aufgehoben werden könnten. Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor mindestens 10% des Endenergieverbrauchs im Jahr 2020 ausmacht. Die Abgeordneten fordern, dass der Anteil von Biokraftstoffen der ersten Generation, die aus Nahrungsmittel- oder Energiepflanzen hergestellt werden, auf 6% des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor im Jahr 2020 begrenzt werden soll, anstelle des geltenden 10%-Ziels in der aktuellen Gesetzgebung.
Förderung fortschrittlicher Biokraftstoffe
Nicht weniger als 2,5% des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor im Jahr 2020 sollen mit Biotreibstoffen der zweiten Generation (aus Algen oder bestimmten Arten von Abfällen) abgedeckt werden, so die Abgeordneten.
Nächste Schritte
Der Berichterstatterin Corinne Lepage fehlten zwei Stimmen für ein Mandat für Trilogverhandlungen mit der Ratspräsidentschaft. Die Mitgliedstaaten im Rat werden sich nun auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen. Wenn die Position des Rates von der des Parlaments abweicht, wird in zweiter Lesung abgestimmt.
Pressemitteilung des Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V.
Der vom Europäischen Parlament am 13.09.2013 veröffentlichte Legislativvorschlag zu dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Biokraftstoffen wird von der deutschen Bioethanolwirtschaft als ein Votum gegen eine Kehrtwende der europäischen Biokraftstoffpolitik gewertet. Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt, dass die Einführung einer Regelung zu sogenannten indirekten Landnutzungsänderungen (iLUC-Faktoren) in die Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlage abgelehnt worden ist. Aus Sicht des BDBe ist es aber unverständlich, dass das Europäische Parlament trotzdem die Verpflichtung akzeptiert hat, iLUC-Faktoren in die Berichterstattung über Biokraftstoffe einzuführen. Sachlich falsch ist die in der verabschiedeten Entschließung übernommene Behauptung, Biokraftstoffe würden in Europa mit 10 Mrd. EUR subventioniert. Bereits am 13. August 2013 hatten die Forschungsinstitute, die dies behaupteten, die von Ecofys aufgedeckten massiven Versäumnisse und Berechnungsfehler eingeräumt. Der BDBe weist darauf hin, dass Bioethanol in E5 und E10 in Deutschland voll versteuert wird und von einer Subventionierung keine Rede sein kann. Die vom Euroäischen Parlament vorgeschlagene Begrenzung von Biokraftstoffen aus Ackerfrüchten auf maximal 6 Prozent im Rahmen des weiterhin bestehenden Ziels von 10 Prozent erneuerbare Energie im Verkehr ist aus Sicht des BDBe inakzeptabel. Im Europäischen Ministerrat wird gegenwärtig über einen Wert von 7 bzw. 8 Prozent beraten. Positiv ist der Vorschlag des Parlaments, Biokraftstoffe aus gewerblichen Abfällen und Reststoffen in die Nachhaltigkeitsvorschriften einzubeziehen. Aus Sicht der deutschen Bioethanolwirtschaft ist jetzt der Europäische Ministerrat gefordert, die notwendigen Änderungen des Richtlinienvorschlages der EU-Kommission zu beschließen. Quellen: Europäisches Parlament & Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.