Aktuelles
Förderung von Energiemanagementsystemen
07.08.2013
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001,
- Erstzertifizierung eines Energiecontrollings nach den Anforderungen des Anhangs dieser Richtlinie,
- Erwerb von Mess‑, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme und
- Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme.
Nicht gefördert werden im Rahmen dieser Richtlinie:
- Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems, die nicht Teil der oben dargestellten Zertifizierungstätigkeiten sind;
- Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht, soweit sich nicht aus dieser Richtlinie ausdrücklich etwas anderes ergibt;
- Maßnahmen nach den Nummern 3.1.2 bis 3.1.4, wenn das Unternehmen nach § 10 des Stromsteuergesetzes bzw. § 55 des Energiesteuergesetzes (Spitzenausgleich) verpflichtet ist, ein alternatives Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz einzuführen;
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben;
- Eigenleistungen des Antragstellers und
- Maßnahmen mit bereits erfolgtem Vorhabenbeginn.
Fördersätze
Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträg:- für die Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8 000 Euro,
- für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1 500 Euro,
- für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8 000 Euro,
- für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4 000 Euro.