Aktuelles
Förderung von transdisziplinären Innovationsgruppen zur Entwicklung und Umsetzung neuer Systemlösungen im Nachhaltigen Landmanagement
17.04.2012
Ziel der Förderung
Mit der Förderung von transdisziplinären Innovationsgruppen verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, weitere Systemlösungen für das nachhaltige Landmanagement zu initiieren. Für die angestrebte Systemlösung sollen die FuE-Arbeiten unter Einbeziehung der Kenntnisse aus der Innovationsforschung mit einer Innovationsanalyse und der darauf aufbauenden Entwicklung eines Innovationskonzeptes verknüpft werden. Die Mitglieder der Innovationsgruppen sollen durch einen zielgerichteten Erwerb von Innovationskompetenz in die Lage versetzt werden, Innovationsprozesse zu verstehen, die Bedingungen für eine erfolgreiche Implementierung der entwickelten Lösung zu untersuchen und auf dieser Grundlage die nächsten erforderlichen Schritte in einem Innovationskonzept zusammen zu fassen. Der Erwerb von Innovationskompetenz soll die Umsetzung der Forschungsergebnisse und der entwickelten Systemlösungen befördern. Weiterhin soll er die Teilnehmer befähigen, im weiteren Berufsleben Innovationsprozesse im Landmanagement gezielt initiieren und steuern zu können. Die Forschung für das nachhaltige Landmanagement bewegt sich in einem komplexen Handlungsfeld. Daher muss sie einen stark integrativen Ansatz auf mehreren Ebenen verfolgen: Die Innovationsgruppen sollen interdisziplinär zusammengesetzt sein, sodass naturwissenschaftlich-technische Fachdisziplinen, wie z.B. Boden‑, Wasser‑, Ökosystem‑, Klima‑, Agrarforschung, mit den Planungswissenschaften sowie mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, wie Ressourcenökonomie, Siedlungsgeografie, Sozialökologie, Umweltethik und Governance-Forschung zusammengeführt werden. Um die Forschungsarbeiten praxisnah und umsetzungsorientiert zu gestalten, sollen in den Innovationsgruppen Vertreter aus Wissenschaft (z.B. aus Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen) und Praxis (z.B. aus kommunalen Einrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Verbänden) transdisziplinär zusammen arbeiten. Die Förderung soll damit auch Vertretern der Praxis die Weiterqualifikation und den Erwerb von Innovationskompetenz ermöglichen. Damit kann ein maßgeblicher Beitrag zur Anwendung von Innovationsprozessen geleistet werden. Innovationen im Landmanagement können nur dann erfolgreich sein, wenn sie im Systemzusammenhang (z.B. Technologie, Verfahren, Organisationsformen, Dienstleistungen, Betreibermodell, Finanzierung, Verantwortlichkeiten, Akzeptanz) betrachtet werden. In den Forschungsansätzen der Innovationsgruppen sollen daher technologische und nicht-technologische Aspekte integriert untersucht werden. Die Fördermaßnahme unterstützt neben den bereits genannten nationalen Zielsetzungen die Umsetzung der “Strategie Europa 2020” der EU. Ziel dieser Strategie ist es, in Europa ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum voranzutreiben. Um das gesetzte Ziel zu erreichen, hat die EU Kommission sieben Leitinitiativen initiiert. Zur Umsetzung sind auf nationaler und europäischer Ebene verschiedene Maßnahmen notwendig. Die Förderung von transdisziplinären Innovationsgruppen trägt insbesondere zur Leitinitiative “Innovationsunion” bei. Die Fördermaßnahme “Nachhaltiges Landmanagement” verfolgt darüber hinaus das Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung. Durch eine auf Regionen bezogene Forschung in den Verbundvorhaben, durch die Einbeziehung lokaler und regionaler Akteure sowie die Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zwischen ländlichen und urbanen Räumen stärkt die Fördermaßnahme die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020.Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Bekanntmachung ist die Förderung von Innovationsgruppen auf dem Gebiet des nachhaltigen Landmanagements. In Innovationsgruppen arbeiten unterschiedliche Disziplinen aus Wissenschaft, Wirtschaft sowie Behörden und Gesellschaft an zukunftsorientierten und tragfähigen Systemlösungen für das nachhaltige Landmanagement. Die Förderung der Innovationsgruppen erfolgt im Regelfall durch Förderung von Verbundvorhaben verschiedener Einrichtungen aus Wissenschaft und Praxis. Mitglieder der Innovationsgruppen sind Mitarbeiter der beteiligten Einrichtungen, die primär die wissenschaftliche Arbeit durchführen und sich im Rahmen dieser Tätigkeit weiterqualifizieren. Verantwortliche Personen an Einrichtungen, die sich im Rahmen dieser Bekanntmachung für eine Förderung bewerben, wie beispielsweise Hochschullehrer an Universitäten, sind nicht Mitglieder der Innovationsgruppe selbst, sollten jedoch grundsätzlich für die fachliche Betreuung und Beratung der Mitarbeiter der Innovationsgruppe zur Verfügung stehen. Innovationskompetenz für das nachhaltige Landmanagement umfasst daher Wissen, Erfahrungen sowie methodische Kompetenzen. Im Zuge der Forschungsarbeiten sollen die Mitglieder der Innovationsgruppen Kenntnisse zu Innovationsprozessen und deren Management erwerben bzw. weiterentwickeln. Die Förderung der Innovationsgruppen zielt ab auf die weitere Entwicklung von Lösungen für das nachhaltige Landmanagement. Basis ist das Themenspektrum, das dem Forschungsschwerpunkt “Innovative Systemlösungen für ein nachhaltiges Landmanagement” (Modul B; s.u. www.bmbf.de/foerderungen/13138.php) der laufenden Fördermaßnahme zu Grunde liegt. Die Förderung ist dort vor allem auf eine integrierte Stadt-Land-Entwicklung mit den regionalen wirtschaftlichen Verflechtungen (Wertschöpfungsnetze) und den regionalen Energie- und Stoffströmen gerichtet. Es wird empfohlen, sich über die geförderten Vorhaben in der bereits laufenden Fördermaßnahme “Nachhaltiges Landmanagement” (www.nachhaltiges-landmanagement.de) zu informieren. Jede Innovationsgruppe hat als wesentliches Produkt ihrer Arbeit ein Innovationskonzept vorzulegen, das am Beispiel der untersuchten Thematik gemeinschaftlich entwickelt wird. Im Innovationskonzept wird die Darstellung der Aktivitäten zur Weiterführung und Umsetzung der Ergebnisse erwartet. Dieses kann beispielsweise folgende Punkte beinhalten:- Bedarfs‑, Akteurs‑, und Institutionen-Analyse
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Identifizierung von zusätzlichem FuE-Bedarf
- Planung/Ausarbeitung der nächsten Innovationsphase
- alternative Innovationsstrategien
- Finanzierungsmodell
- Kommunikationskonzept
- Identifizierung weiterer Unterstützungs-/Fördermöglichkeiten
- Zeitplan
- Risikoanalyse
- Schutz geistiger Eigentumsrechte
- Existenzgründungsplan
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Forschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich — PtJ
Geschäftsbereich Umwelt
Dienststelle Berlin
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin
Ansprechpartner: Dr. Reiner Enders
Tel.: 030 / 20199 – 424
E‑Mail: r.enders@fz-juelich.de Die Förderung gliedert sich in eine Definitionsphase und eine Hauptphase. Beantragt und gefördert wird zunächst nur die Definitionsphase in einem einstufigen Verfahren. Der Antrag auf Förderung einer Hauptphase ist das Ergebnis der Definitionsphase. Für die Definitionsphase sind dem Projektträger begutachtungsfähige Anträge bis zum 17. September 2012 vorzulegen. Es sind weitere Stichtage zur Einreichung geplant, die zu gegebener Zeit bekanntgegeben werden. Quelle: BMBF