Aktuelles
KMU im Fokus der europäischen Forschungsförderung
16.05.2014
KMU-Instrument: ein eigener Programmbereich in Horizont 2020
Die Expertise von KMU nützt in allen Programmbereichen von „Horizont 2020“; ihre Beteiligung ist daher grundsätzlich überall möglich. In den Programmbereichen Schwerpunkt II „Führende Rolle der Industrie“ und Schwerpunkt III „Gesellschaftliche Herausforderungen“ sind sogar mindestens 20 Prozent des jeweiligen Budgets speziell für KMU vorgesehen – das sind insgesamt rund neun Milliarden Euro. Den KMU steht nun in „Horizont 2020“ neben der Beteiligung an europäischen Verbundforschungsprojekten die Möglichkeit offen, im Rahmen der gezielten Förderung von KMU ihre innovationsorientierten Geschäftsideen zügig an den Markt zu bringen. Ein Instrument nur für KMUDas neue Förderinstrument „KMU-Instrument“ richtet sich an innovative KMU mit deutlichem Wachstumspotenzial und europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Unternehmen können hier auf weitgehend themenoffene Ausschreibungen innovative Lösungsansätze einreichen und in Projekten mit maximal zwei Jahren Laufzeit zur Marktreife entwickeln. Neben technologischen können auch nicht-technologische wie soziale Innovationen oder innovative Ansätze im Dienstleistungssektor gefördert werden. Die gesamte Abwicklung aller Ausschreibungen mit dem KMU-Instrument wird in einer Hand gebündelt: die Exekutivagentur EASME (Executive Agency for Small and Medium-sized Enterprises) mit Sitz in Brüssel wird das KMU-Instrument betreuen. Zudem werden alle Ausschreibungen zum KMU-Instrument in einem Arbeitsprogramm „Innovation in KMU“ zusammengefasst, wenngleich sie thematisch die verschiedensten Arbeitsprogramme (Energie, Transport, Biotechnologie etc.) abdecken. Das KMU-Instrument ergänzt das bereits im Vorgängerprogramm erfolgreich etablierte Programm „Eurostars“. Letzteres finanziert grenzüberschreitende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von forschungstreibenden KMU koordiniert werden, an denen aber auch andere Organisationseinheiten als Partner teilnehmen können. Das KMU-Instrument in „Horizont 2020“ setzt allerdings im Innovationszyklus deutlich später an. (siehe Abbildung) Förderrahmen und Fördervolumen
Da im Rahmen von KMU-Instrument – anders als bei der klassischen Verbundforschung – marktnahe Aktivitäten gefördert werden, erstattet die Europäische Kommission mit Blick auf internationales Wettbewerbsrecht üblicherweise nur 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Das KMU-Instrument unterscheidet entsprechend der Marktreife des Vorhabens drei Förderphasen mit abweichenden Konditionen, die im Idealfall nacheinander durchlaufen werden:
- In Phase 1 wird die Fertigstellung einer Machbarkeitsstudie gefördert. Unternehmen können hier diverse vorbereitende Aktivitäten wie Patentrecherchen, Marktrecherchen, Nutzerbefragungen, Partneranbahnungen usw. durchführen und eine pauschale Fördersumme von 50.000 Euro erhalten. Am Ende der sechs Monate Laufzeit soll ein Businessplan stehen, mit dem man gegebenenfalls in die Phase 2 gehen kann.
- In Phase 2 ist die Durchführung von Innovationsprojekten möglich, wobei auch hier diverse Aktivitäten förderfähig sind, z. B. Bau von Prototypen, Übertragung vom Labormaßstab auf die Großanlage (Scale-up), Nutzung von Demonstrationsanlagen bis hin zur ersten testweisen Markteinführung. Die vorgeschlagenen Projekte sollten einen Finanzierungsbedarf von etwa 0,5 bis 2,5 Millionen Euro sowie eine Laufzeit von 12 bis 24 Monaten erfordern.
- In Phase 3 erfolgt die wettbewerbliche Kommerzialisierung von Forschungs- und Innovationsergebnissen. Um den Markteintritt zu erleichtern, wird den teilnehmenden Unternehmen der Zugang zu Finanzierungsinstrumenten wie z. B. Bürgschaften, Krediten oder Beteiligungskapital erleichtert. KMU können zusätzlich vielfältige Unterstützungs- und Coaching-Angebote in Anspruch nehmen, die vor allem durch das European Enterprise Network vermittelt werden. In dieser Phase ist allerdings keine direkte Finanzhilfe durch die Europäische Kommission vorgesehen.