Am 01. Januar 2015 stellt Deutschland als bisher einziger Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Biokraftstoffquotenverpflichtung auf die so genannte Treibhausgasquote um. Das Bundeskabinett hat im Juli 2014 den entsprechenden Gesetzesentwurf der 12. Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Die Quotenverpflichteten müssen demnach einen Mindestbeitrag zur Treibhausgasminderung in Höhe von zunächst 3,5 % und schließlich 6% ab dem Jahr 2020 im Wege der Beimischung von Biokraftstoffen nachweisen. Diese Regelung rückt die Treibhausgasvermeidung von Biokraftstoffen noch stärker in den Fokus und kann den Biokraftstoffmarkt erheblich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund richtet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 1. Oktober 2014 die Veranstaltung „Treibhausgasbilanzen von Biokraftstoffen – Bestandsaufnahme und Optimierungsansätze“ im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft (HdLE) in Berlin aus. Die Veranstaltung soll vor dem Hintergrund der gegenwärtigen ordnungspolitischen Entwicklungen über methodische Ansätze und die praktische Anwendung der Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen informieren sowie den Optimierungsbedarf aufzeigen. Neben Ergebnissen aus wissenschaftlichen Untersuchungen runden Präsentationen aus der Praxis das Programm ab. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://veranstaltungen.fnr.de/thg-biokraftstoffe2014/programm Quelle: FNR