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Wie eine steuerliche Forschungsförderung der Unternehmen Deutschland zugute kommt
16.04.2012
- Eine steuerliche Forschungsförderung ist ein schnell und in der Breite wirksames, unbürokratisches Instrument. Damit ist dieses ideal, um den dringend benötigten neuen Wirtschaftsaufschwung stabilisieren und zu beschleunigen.
- Wenn die Firmen erwartungsgemäß die steuerliche Forschungsförderung zur Erhöhung ihrer F&E‑Aufwendungen nutzen, werden die anfänglichen Steuerausfälle bei Bund, Ländern und zum kleinen Teil bei den Gemeinden weitgehend durch höhere Steuereinnahmen (Mehrwert- und Lohn/Einkommenssteuer), durch neue Arbeitsplätze und die Beschaffung von Geräten und Hilfsmitteln kompensiert.
- Eine steuerliche Forschungsförderung würde sich durch die Steigerung der F&E‑Aktivitäten auch positiv auf entsprechende Zulieferer und Dienstleister, z. B. Hersteller von Laborausstattung, Reagenzien und IT, Auftragslabors und Auftragsforschungseinrichtungen, auswirken. Hinzu kämen vermehrte Handwerkerleistungen, die meist aus dem unmittelbaren lokalen Umfeld bestellt werden. Dies trägt zur Stabilisierung und Erhöhung der regionalen Wirtschaftskraft bei.
- Da F&E von den Firmen oft in Zusammenarbeit mit Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen betrieben wird, käme eine steuerliche Forschungsförderung mittelbar auch diesen Instituten zugute.
- Die steuerliche Forschungsförderung ist für die Wettbewerbsfähigkeit des F&E‑Standortes Deutschland von hoher Bedeutung, da 21 von 30 OECD-Staaten und 15 der 27 EU-Länder bereits eine steuerliche Forschungsförderung bieten. Darunter sind praktisch alle Staaten mit größeren Forschungsaktivitäten. So wirbt z. B. Frankreich intensiv mit einem 50prozentigen “tax credit” im ersten Jahr um die Ansiedlung innovativer Firmen. Der Staat ist nicht unbedingt der beste Ratgeber, in welchen Bereichen die Firmen vermehrt forschen sollen. Daher ist es sinnvoll, neben der bisherigen Projektförderung, bei der die Forschungsrichtung vorgegeben ist, auch eine “neutrale” Förderung einzuführen.
Hinzu kommen folgende Argumente:
- Deutschland hat trotz erheblicher Anstrengungen von Wirtschaft und Bundesregierung das EU-Ziel, bis 2010 mindestens 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung (F&E) auszugeben, noch lange nicht erreicht: 2007 betrug der F&E‑Anteil am Bruttoinlandsprodukt erst 2,54 Prozent, dieser Wert ist in den Jahren 2009 und 2010 auf 2,82 Prozent gestiegen und für die Jahre bis 2013 rechnet der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft bestenfalls mit einer Stagnation oder nur leichten Zuwächsen. Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich empfohlen, zur Steigerung der F&E‑Ausgaben auch eine steuerliche Forschungsförderung in Erwägung zu ziehen.
- Es handelt sich um ein schnell wirksames Instrument ohne lange Vorlaufzeiten durch Projektbeantragung und ‑prüfung; daher ist es für die Firmen gut planbar.
- Es ermöglicht eine unkomplizierte Nutzung und ist daher gerade auch für kleine und mittelständische Unternehmen sehr geeignet.
- Dieses Forschungsförderinstrument wird auch vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) sowie von der Forschungsunion und der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) nachdrücklich gefordert.
- Dass die steuerliche Forschungsförderung machbar ist und positive Effekte haben wird, hat bereits ein gemeinsames Gutachten einer interministeriellen Arbeitsgruppe des Forschungs‑, Wirtschafts‑, Finanz- und Verkehrsministeriums festgestellt.
- Eine Beschränkung auf kleine und mittelständische Firmen (KMU) ist nicht zielführend, da diese lediglich 15 bis 20 Prozent der industriellen F&E‑Aufwendungen tätigen, so dass im Hinblick auf die Erreichung des 3 Prozent-Ziels nur ein sehr geringer Effekt erzielt würde; weiterhin funktionieren Innovationscluster nur mit Beteiligung großer Firmen; daher sollten alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe gefördert werden.