Pressemeldungen zur Studie der Universität Plymouth zur biologischen Abbaubarkeit von Plastiktragetaschen richtiggestellt
27.05.2019
Ziel der Studie war herauszufinden, was mit verschiedenen Kunststofffolien geschieht, wenn sie unsachgemäß in der Natur entsorgt (Littering) oder deponiert werden. Für die Studie wurde das Verhalten unterschiedlicher nicht zertifiziert biologisch abbaubarer, oxo-abbaubarer, zertifiziert kompostierbarer und herkömmlicher Kunststofftragetaschen an der Luft, im Boden und in Meerwasser nach 9, 18 und 27 Monaten untersucht. Anhand der Studienergebnisse konnte ein deutlicher Unterschied im Abbau zwischen den eingesetzten Tüten festgestellt werden. Die meisten Beutel sind auch nach drei Jahren im Boden oder Meer noch nahezu intakt. Der Autor der Studie, Prof. Dr. Richard Thompson bestätigte gegenüber dem Verbund kompostierbare Produkte persönlich, dass ausschließlich die kompostierbare Tüte im Meer vollständig desintegriert war und auch im Boden begonnen hatte sich zu zersetzen. Für Experten der Branche waren die Ergebnisse nur wenig überraschend. Auch zertifiziert kompostierbare Bioabfallbeutel sind nicht für den Abbau im Boden oder Meer entwickelt worden. Diese Beutel sind zum biologischen Abbau in industriellen Kompostierungsanlagen bestimmt. Die hier gezeigten Ergebnisse für Boden oder Meer, gehen daher deutlich über die Anforderungen in der industriellen Kompostierung hinaus. Biologisch abbaubare und auch kompostierbare Kunststoffprodukte sind grundsätzlich nicht für eine unkontrollierte Entsorgung in der Umwelt geeignet. Welche Schlussfolgerungen können außerdem aus der Studie gezogen werden?
Produkte, die als biologisch abbaubar beworben werden, müssen eine Zertifizierung zum biologischen Abbau in klar definierten Umweltbedingungen vorweisen. Generelle Aussagen zur biologischen Abbaubarkeit von Produkten ohne diesen Nachweis sind als unseriös zu betrachten.
Die Studie verdeutlicht, dass konventionelle Kunststoffe durch Additive nicht biologisch abbaubar gemacht werden können. PE-Tüten, welche diese Additive enthalten und als „oxo-abbaubar“ vermarktet werden, verrotten nicht. Diese Produkte zerfallen lediglich, der Kunststoff bleibt als Mikroplastik bestehen. In der europäischen und deutschen Gesetzgebung wird dies bereits berücksichtigt: Sie sind nach der neuen EU Single-Use Plastics Directive verboten und ebenso seit vielen Jahren durch die deutsche Bioabfallverordnung nicht für die Biotonne zugelassen.
Es ist unerlässlich, den Verbrauchern umfassende Informationen hinsichtlich biologisch abbaubarer Materialien zur Verfügung zu stellen, um Umweltverschmutzung durch in der Natur entsorgte Abfälle zu vermeiden. Industriell kompostierbare Produkte gemäß DINEN133432/14995 sind am „Keimling“ erkennbar. Quelle: C.A.R.M.E.N. e.V., Pressemitteilung, 27.05.2019