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Biokunststoffe: Italienischer Senat billigt Sanktionen bei Verwendung von petrobasierten Plastiktüten
14.02.2013
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- Einwegtüten zum Transport von Waren müssen in Übereinstimmung mit dem Europäischen Standard für die Kompostierbarkeit kompostierbar sein: EN 13432:2002
- Mehrwegtüten mit einem externen Griff, die aus Polymeren zusammengesetzt sind, die mit einer Dicke von mehr als 200 Mikrometern die Norm EN 13432:2002 nicht erfüllen, müssen mindestens 30 % recycelten Kunststoff enthalten, wenn sie für Lebensmittel bestimmt sind. Die Dicke muss 100 Mikrometer übersteigen und mindestens 10 % recycelten Kunststoff enthalten, wenn sie nicht für Lebensmittel bestimmt sind.
- Mehrwegtüten ohne externen Griff, die aus Polymeren zusammengesetzt sind, die mit einer Dicke von mehr als 100 Mikrometern die Norm EN 13432:2002 nicht erfüllen, müssen mindestens 30 % recycelten Kunststoff enthalten, wenn sie für Lebensmittel bestimmt sind. Die Dicke muss 60 Mikrometer übersteigen und mindestens 10 % recycelten Kunststoff enthalten, wenn sie nicht für Lebensmittel bestimmt sind.
- Für den Transport von Waren verwendete Mehrwegtüten aus Papier, mit Stoffen aus Naturfasern, Polyamidfasern und anderen Materialien als Polymere sind zulässig
- Die gesetzliche Regelung erlaubt nicht die Verwendung oxo-biologisch abbaubarer Zusatzstoffe