Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.04.2021
- Ende der Laufzeit
- 31.03.2022
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Die Vorgründungsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen. Ziel ist es, Gründern sowie Betriebsübernehmern (im Folgenden Gründer genannt) eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten. Um Gründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu erleichtern und den Bestand von Existenzgründungen zu stärken und zu erhöhen, können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme nach Maßgabe dieser Richtlinien aus Mitteln der Bayerischen Existenzgründerinitiative sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Die Vorgründungsberatung soll einen maßgeblichen Beitrag zur Gründungsentscheidung leisten.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Coachingmaßnahmen für plausible und wahrscheinliche Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe etc.) sowie im Bereich der Freien Berufe. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme.
Antragsberechtigt sind:
- Gründer mit Wohnsitz und geplantem künftige nFirmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Unternehmens im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe,
- darüber hinaus Gründer mit Wohn-und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern, die vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
- Als antragsberechtigte Existenzgründung wird auch die geplante Beteiligung an einem Unternehmen in Bayern angesehen, wenn mindestens 15% der Kapitalanteile übernommen werden und der Gründer Geschäftsführungsbefugnis besitzen wird.
Zuschuss
Im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern werden maximal 70 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst, bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar in Höhe von 800 Euro. Es können bis zu 10 Tagewerke à 8 Beraterstunden gefördert werden.
Verfahren
Erster Ansprechpartner für das Coaching ist die jeweils zuständige Stelle (örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Institut für Freie Be-rufe). Das Coaching ist vor Beginn der Beratung bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle (Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Handwerkskammer [ausgenommen HWK Schwaben] oder Institut für Freie Berufe) zu beantragen. Sie unterstützenden Gründer im Antragsprozess bei der Beraterwahl, bewilligen den Zuschuss und veranlassen die Auszahlung.