BayTP+ — Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.07.2019
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2025
- Einreichungsfrist(en)
- fortlaufend
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern. Die Entwicklung sowie die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft sind notwendig, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Die Förderung soll zur Fortentwicklung einer modernen Wirtschaftsstruktur in Bayern beitragen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (Entwicklungsvorhaben). Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bei einer wissensbasierten Dienstleistung muss der Antragsteller die Absicht haben, diese selbst am Markt anzubieten. In begründeten Ausnahmefällen sind auch technische Durchführbarkeitsstudien förderbar, die der Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben dienen. Der Durchführungszeitraum von technischen Durchführbarkeitsstudien ist auf höchstens ein Jahr begrenzt. Als Entwicklungsvorhaben gilt insbesondere ein Vorhaben, bei dem ein neues Produkt oder ein neues Produktionsverfahren
- von der Idee bis zu einem ersten, im Kern funktionsfähigen Muster (Vorprototyp) – Phase I – oder
- vom Vorprototyp bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen – Phase II – entwickelt werden soll.
Zudem können standortrelevante Technologievorhaben gefördert werden, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind. Diese außergewöhnliche strategische Bedeutung besteht insbesondere aufgrund
- der im Verwertungskonzept begründet dargestellten außergewöhnlichen Beschäftigungseffekte.
- des im Verwertungskonzept begründet dargestellten außergewöhnlichen volkswirtschaftlichen Nutzens einer an das Projekt anschließenden wirtschaftlichen Verwertung.
- der im Verwertungskonzept begründet dargestellten außergewöhnlichen technologischen Ambitioniertheit des Vorhabens.
- der außergewöhnlichen strategischen Bedeutung der Technologie für den Wirtschaftsstandort Bayern.
Zuwendungsempfänger
Entwicklungsvorhaben — antragsberechtigt sind:
- mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
- Bei Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind, sind auch größere Unternehmen zugelassen.
Anwendungsvorhaben — antragsberechtigt sind:
- ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Verfahren
Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.fips.bayern.de bereitgestellt.
Änderung und Verlängerung der Richtlinie am 07.05.2024