BayVFP — Bayerisches Verbundforschungsprogramm
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.07.2019
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2025
- Einreichungsfrist(en)
keine, da übergeordnetes Programm
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Das Bayerische Verbundforschungsprogramm BayVFP bildet die vier technologiepolitischen Handlungsfelder „Werkstoffe und Materialien“, „Life Science“, „Digitalisierung“ und „Mobilität“ ab. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Schnittstellen zwischen den Handlungsfeldern gelegt.
Es wird die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich der industriellen Forschung gefördert. Die bisherigen sechs Verbundforschungsprogramme „Neue Werkstoffe“, „Bio- und Gentechnologie“, „Medizintechnik“, „Informations- und Kommunikationstechnik“, „Elektronische Systeme“ sowie „Elektromobilität und innovative Antriebssysteme“ sind im neuen Bayerischen Verbundforschungsprogramm BayVFP zusammengefasst.
Schwerpunkt der Förderung sind Schlüsseltechnologien, die Antworten auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit bieten können. Deren Entwicklung und Einsatz stellt die Grundlage für eine wachstums- und technologieorientierte Wirtschaft in Bayern dar.
- Das Handlungsfeld Digitalisierung umfasst den gesamten Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich Softwaresysteme sowie elektronische Systeme und Komponenten. Diese Technologien finden als Basis- und Querschnittstechnologien in einer Vielzahl von Branchen und Technologiefeldern Anwendung.
- Das Handlungsfeld Lifesciences umfasst insbesondere die Bio- und Gentechnologie, die Medizintechnik sowie die Lebensmitteltechnologien.
- Das Handlungsfeld Materialien und Werkstoffe umfasst den gesamten Prozess der Werkstoffherstellung von vorgelagerten Grundstoffen und chemischen Erzeugnissen bis hin zu einsatzfähigen Werkstoffen, einschließlich der im Verlauf dieses Prozesses notwendigen Fertigungstechniken, Oberflächenbehandlungen und Qualifizierungsschritte. Mit eingeschlossen sind nanoskalierte Materialien und Werkstoffe.
- Das Handlungsfeld Mobilität umfasst insbesondere die Bereiche Automotive, Bahntechnik sowie Luft- und Raumfahrt. Es umfasst u.a. innovative und ressourcensparende Antriebs- und Steuerungstechnologien, neue Mobilitätsformen sowie intelligente Verkehrssysteme.
Die genannten Schwerpunkte schließen die Förderung weiterer Themen nicht aus. Insbesondere die Förderung von branchen- und technologiefeldübergreifenden Querschnittsthemen sowie Themen an Schnittstellen zwischen Branchen und Technologiefeldern sind dabei ein gewichtiges Förderziel.
Verfahren
Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Förderlinien, die den durch diese Richtlinie gesetzten Rahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern spezifizieren. Die
Umsetzung der Förderung auf Grundlage der Förderlinien erfolgt insbesondere durch Förderaufrufe, die den durch die Förderlinien gesetzten Rahmen weiter konkretisieren. In den Förderaufrufen werden thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien spezifisch festgelegt. Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind zu den veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger zu richten. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger bzw. dem Förderlotsen wird empfohlen.
Änderung und Verlängerung der Richtlinie am 06.12.2023