BioProMare — Neue biotechnologische Prozesse auf der Grundlage mariner Ressourcen
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 27.08.2018
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2021
- Einreichungsfrist(en)
29.11.2018
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Im Rahmen der Fördermaßnahme „Neue biotechnologische Prozesse auf der Grundlage mariner Ressourcen – BioProMare“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungsprojekte, die das bisher wenig untersuchte biotechnologische Potenzial des marinen Lebensraums erkennen, erforschen und nutzen. Das übergreifende Ziel der Förderung besteht darin, neue biologische/biotechnologische Prozesse zu erforschen und das gewonnene Wissen anzuwenden. Mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse wollen wir neue Produkte und Dienstleistungen konzipieren, die den Transformationsprozess hin zur Bioökonomie unterstützen als auch zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dieser nachhaltigen Wirtschaftsweise beitragen.
Die im Kontext der Maßnahme BioProMare geförderten Forschungsarbeiten haben den Ausbau des biotechnologischen „Werkzeugkastens“ zur Erforschung mariner Organismen und Lebensräume zum Ziel. Mithilfe von BioProMare sollen Forschungsverbünde gefördert werden, deren Forschung zur Erweiterung des aktuellen Methodenspektrums der marinen Biotechnologie beiträgt. Dabei kann auf Kenntnisse und Erfahrungen aus anderen thematischen Bereichen, wie z. B. der industriellen oder medizinischen Biotechnologie, zurückgegriffen werden. Langfristig soll die Maßnahme zur technologisch und ökonomisch nachhaltigen Erschließung mariner Bioressourcen im Sinn der Bioökonomie und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beitragen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die der anwendungsorientierten Grundlagenforschung zuzurechnen sind. Dabei sollen die Vorhaben ein klar nachvollziehbares und stringent darzustellendes mittel- bis langfristiges Anwendungspotenzial für die industrielle Biotechnologie aufweisen. Gefördert werden Verbundforschungsvorhaben (keine Einzelvorhaben). Die Förderungsdauer beträgt maximal 36 Monate. Idealerweise führen die Forschungsarbeiten zu einem Proof of Concept für innovative, biotechnologische Verfahren oder Dienstleistungen.
Die zu entwickelnden Methoden und Verfahren müssen in nachvollziehbarer Weise einen Bezug zu marinen Ressourcen aufweisen bzw. deren Potenziale nutzen. Die Forschungsarbeiten in geförderten Projekten können auf bereits entnommene marine Biomasse oder gegebenenfalls auch auf Stammsammlungen und Datenbanken zurückgreifen. Die Maßnahme MareProBio adressiert die folgenden thematischen Schwerpunkte:
- biotechnologische Prozessentwicklung: Kultivierung bzw. Co-Kultivierung und/oder Aufarbeitung (Downstream processing) mariner Organismen;
- Stamm- bzw. Zelllinienentwicklung auf der Basis mariner Organismen;
- Integration biochemischer oder biophysikalischer Eigenschaften mariner Organismen in biotechnologische Prozesse;
- Weiterentwicklung der omics-Technologien im Kontext der marinen Biotechnologie;
- Biosensorik auf der Basis mariner Ressourcen;
- Biosensorik für die Anwendung in marinen Organismen;
- Bioinformatikinstrumente zur Anwendung auf bestehende oder neugewonnene Datenrepositorien mit marinem Bezug;
- Entwicklung nachhaltiger mariner Aquakultur-Konzepte deren Nutzungsziel über die reine Human- oder Tierernährung hinausgeht;
- innovative, biotechnologische Konzepte zum Abbau synthetischer Polymere im marinen Lebensraum.
Die Liste erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch ist sie bindend. Weitere Projektthemen können vorgeschlagen werden, sofern sie im Einklang mit den genannten förderpolitischen Zielen der Maßnahme stehen. Reine Screening-Aktivitäten zur marinen Biodiversität werden nicht gefördert. Die Fördermaßnahme zielt auf die Erforschung mariner Organismen ab. Forschungsarbeiten zu Süßwasserorganismen werden nicht gefördert. Sollten in Übergangsbereichen lebende Organismen untersucht werden, so ist dies plausibel zu begründen.
Ferner beabsichtigt das BMBF, die bessere Vernetzung wissenschaftlicher Akteure zu fördern und zum Community Building beizutragen. Das Ziel ist es, auf nationaler Ebene die Qualität vernetzter Forschung weiter zu erhöhen und die deutsche Forschungslandschaft auf dem Themenfeld der marinen Bioökonomie international stark zu positionieren. Zuwendungsempfänger, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie gefördert werden, können ergänzend zum geförderten Vorhaben eine Projektskizze für ein Konzept der Fachkommunikation zu „BioProMare“ erarbeiten und einreichen. Die Projektskizze soll darlegen, wie die interne und externe Kommunikation von „BioProMare“-Akteuren kurz- und mittelfristig signifikant verbessert werden kann. Das Themenfeld von „BioProMare“ soll in der interessierten Öffentlichkeit gut sichtbar präsentiert werden. Darüber hinaus soll es fachlich weiterentwickelt und mithilfe entsprechender Aktivitäten künftig stärker auf vorhandene Alleinstellungsmerkmale des Standorts Deutschland fokussiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Forschungseinrichtungen soll gestärkt und für die Förderung durch andere Fördermittelgeber attraktiver gemacht werden. Damit soll die Verwertungsperspektive von Ergebnissen aus der marinen biotechnologischen Forschung für eine zukünftige Bioökonomie verbessert werden. In diesem Kontext wird eine einzige Projektskizze mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten gefördert.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.