Entwicklung strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe für maritime Anwendungen
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 14.12.2022
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2024
- Einreichungsfrist(en)
30.04.2023
- Förderinstitution
- Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Beschreibung
Das langfristige Ziel einer klimaneutralen Schifffahrt lässt sich neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Wesentlichen über die Transformation der Energiebasis hin zu regenerativ erzeugten Kraftstoffen erzielen. Sowohl Verbrennungsmotoren als auch Brennstoffzellen, die auf Basis von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff, Wasserstoffbasierten Derivaten oder fortschrittlichen Biokraftstoffen betrieben werden, erweisen sich als nachhaltige Antriebs- und Energiesystem-Optionen für den international agierenden Schifffahrtssektor. In den letzten Jahren wurde die Forschung und Entwicklung zur Erzeugung von fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie von grünem Wasserstoff und darauf aufbauenden Kraftstoffen (Power-to-Liquid (PtL)/Power-to-Gas (PtG)) bzw. Energieträgern (flüssige organische Wasserstoffträger (LOHC)) deutlich vorangetrieben. Erprobungen und Validierungen dieser regenerativen Kraftstoffoptionen fanden im Labormaßstab und vereinzelte auch bereits in relevanter Einsatzumgebung für maritime Anwendungen statt. Das Ziel dieses Förderaufrufs besteht nun darin, die diversen Erzeugungspfade regenerativer Schiffskraftstoffe weiterzuentwickeln. Dazu gilt es diese in Abhängigkeit der jeweiligen technologischen Reife (TRL) mindestens in relevanter Einsatzumgebung für maritime Anwendungen zu erproben (TRL 5) und, wo bereits möglich, diese auf einen Pilot- oder Demonstrationsmaßstab für das relevante Einsatzumfeld (TRL 6), bis hin zum maritimen Realeinsatz (TRL 7), zu überführen.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, in denen Konzepte, Technologien und Prozessketten zur nachhaltigen erneuerbaren Schiffskraftstofferzeugung weiterentwickelt werden. Der Fokus liegt explizit auf anwendungsbezogenen Vorhaben; Grundlagenforschung wird nicht gefördert. Die Entwicklungsfelder beziehen sich auf Technologien und Prozesse zur Herstellung und Konditionierung von fortschrittlichen Biokraftstoffen (u.a. Bio LNG, BioMethanol), grünem Wasserstoff, PtL- und PtG-Kraftstoffen (u.a. E‑Methanol, E‑Ammoniak, SNG), sowie LOHC für maritime Anwendungen. Auch hybride Verfahren basierend auf grünem Wasserstoff und biogenen Anteilen sind förderfähig. Bei Biokraftstoff- oder hybriden Vorhaben ist zu beachten, dass diese lediglich bei ausschließlicher Verwendung von Rohstoffen gemäß Anhang IX Teil A der EU Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001) förderfähig sind.
Grundlage für die Projektförderung ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe (nachfolgend FRL ErK genannt) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In begründeten Fällen können auch Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine gefördert werden. Es sind nur Vorhaben förderfähig, die einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des BMDV Gesamtkonzepts Erneuerbare Kraftstoffe und der Zielsetzung der FRL ErK leisten. Ein hoher Innovationsgehalt und Neuheitswert des Projektvorschlages und eine angemessene Abgrenzung zu abgeschlossenen und laufenden Forschungsarbeiten sind Grundvoraussetzung für eine Förderung. Ein ausreichendes Markt- und Wertschöpfungspotenzial ist sicherzustellen und im Rahmen der Skizzeneinreichung darzulegen. Vorhaben unter maßgeblicher Beteiligung von Unternehmen werden bevorzugt gefördert.