EXIST-Forschungstransfer
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 13.05.2020
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2029
- Einreichungsfrist(en)
Einreichung kontinuierlich möglich, Begutachtung immer ab 31. März, 31. August und 30. November
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Beschreibung
Mit dem EXIST-Forschungstransfer sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu werden, weiterentwickelt werden, um eine prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sicherzustellen und eine Gründung zu ermöglichen.
Gegenstand der Förderung — zwei Phasen
- Förderphase I: Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung („Pre-Seed“): In Förderphase I werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland Forscherteams gefördert, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.
- Förderphase II: Projektförderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart („Seed“): Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.
Zuwendungsempfänger
Für die Förderphase I sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt, die die in Nummer 4.1 genannten Gründungsteams beschäftigen. Die antragstellenden Einrichtungen müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
– Zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte.
– Spezifische Beratungsangebote für alle Phasen der Gründung.
– Aktive Netzwerkarbeit mit Unternehmen, Alumni und anderen gründungsrelevanten Organisationen.
– Strukturelle oder vertragliche Verankerung mit der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung und Vorhandensein einer gründungsspezifischen Transferstrategie.
Antragsberechtigt für die Förderphase II sind ausschließlich kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland, welche die Kriterien der EU-Kommission für Kleinstunternehmen zum Zeitpunkt der Bewilligung erfüllen und die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet wurden. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer, insbesondere der Know-how-Träger aus dem Forscherteam, befinden. Zumindest ein Mitglied des Forscherteams muss in die Geschäftsführung eingebunden und ausschließlich im Unternehmen tätig sein. Auch für ein noch in Gründung befindliches Unternehmen kann bereits eine Förderung für die Förderphase II beantragt werden. Die Gründung muss bis zur Inanspruchnahme vollzogen sein.
Verfahren
Förderphase I: Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich. Die Prüfung und Begutachtung der Projektanträge erfolgt jeweils ab 31. März, ab 31. August und ab 30. November eines Kalenderjahrs. Das Begutachtungsergebnis wird jeweils innerhalb von 3 Monaten nach diesen Terminen mitgeteilt.
Förderphase II: Sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I bzw. drei Monate vor Auslaufen von Projekten im EXIST-Gründungsstipendium, die die im Modellversuch definierten Anforderungen erfüllen, kann der Antrag auf Förderphase II vorgelegt werden. Eine Antragstellung ist spätestens bis zu 6 Monate nach Auslaufen der ersten Förderphase möglich. Eine unmittelbare Antragstellung für Förderphase II ist nicht möglich.