Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 29.08.2024
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2028
- Einreichungsfrist(en)
Bausteine A, B und D ist der erste Einreichungsstichtag für Skizzen der 15. Januar 2025. Danach sind Skizzeneinreichungen jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres möglich. Baustein C können jährlich zum 15. Oktober (erstmalig 2025) Skizzen eingereicht werden.
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Beschreibung
Förderziele und Rechtsgrundlagen
Die Nutzung biogener Rohstoffe und biobasierter Verfahren in der Industrie sowie die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft besitzen eine hohe Relevanz für eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, die globale Ernährungssicherung und den Schutz von Klima und Umwelt. In der im Januar 2020 veröffentlichten Nationalen Bioökonomie-
strategie 1 und der im Oktober 2023 veröffentlichten Industriestrategie 2 ist der Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer ökonomisch und ökologisch nachhaltigen, klimafreundlichen Wirtschaftsform als Ziel der Bundesregierung verankert worden. Die Bioökonomie gilt als Game Changer für diesen
Transformationsprozess. Sie umfasst die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Strategien werden mit der Förderrichtlinie folgende operationalen Ziele verfolgt:
Industrie-/wirtschaftspolitische Ziele:
– Demonstration zur industriellen Umsetzbarkeit, Serientauglichkeit und zum Kostenreduktionspotenzial bioökonomischer Produkte und Verfahren
– Generierung zusätzlicher Wertschöpfung
– Ermöglichung branchenübergreifender Anwendungen
– Integration skalierter biobasierter Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze
Klima- und Nachhaltigkeitsziele:
– Verminderung von Treibhausgasemissionen
– Steigerung der Ressourceneffizienz
Mit dem Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) daher die Weiterentwicklung, Skalierung und praxisnahe Erprobung von innovativen und nachhaltigen Produkten und Verfahren, die auf der Nutzung biogener Roh- und Reststoffe oder der Verwertung von CO2 durch
biotechnologische Prozesse und Verfahren basieren, vom Labormuster bis zum vorindustriellen Fertigungsverfahren.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, die durch die Weiterentwicklung, Skalierung und praxisnahe Erprobung von biobasierten Produkten und Verfahren beziehungsweise durch den Aufbau von Innovationsclustern einen relevanten Beitrag zu einer nachhaltigen Bioökonomie leisten. Die anvisierten Produkte und Verfahren sollen auf der Nutzung biogener Roh- und Reststoffe oder der Verwertung von CO 2 basieren und ein hohes Potenzial für zusätzliche Wertschöpfung und die industrielle Anwendung besitzen. Außerdem soll mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden, ohne dass sich gleichzeitig eines der beiden anderen Kriterien deutlich verschlechtert 5:
– Fossilbasierte Produkte oder Verfahren werden ersetzt oder gänzlich neue biobasierte Lösungen geschaffen.
– Die Ressourceneffizienz wird beispielsweise durch Reststoffverwertung, Kaskadennutzung oder Kreislauffähigkeit gesteigert.
– Die Emission von Treibhausgasen wird im Vergleich zum Stand der Technik reduziert.
Das Potenzial der Bioökonomie wird insbesondere erschlossen, wenn technologische und biologische Ansätze miteinander verbunden werden. Neben der Entwicklung biotechnologischer Verfahren kann dies durch eine Verzahnung mit weiteren Schlüsseltechnologien (Enabling Technologies) erfolgen. Digitale Lösungen, wie beispielsweise intelligente Prozesssteuerung, künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge oder smarte Sensoren, können ebenso wie Ansätze aus der Nanotechnologie oder Robotik einen erheblichen Beitrag zu Prozessoptimierung, Ressourceneffizienz und Kreislaufführung leisten.
Baustein A – Entwicklung von Produkten und Verfahren
Ziel des Bausteins A ist es, die Entwicklung und Skalierung von biobasierten Produkten und Verfahren voranzutreiben und zu zeigen, dass sie sich in industrielle Anwendungen überführen lassen. Innerhalb eines Vorhabens soll die Erhöhung um mindestens einen Technologiereifegrad erfolgen.
Baustein B – Anlagenplanung
Gegenstand der Förderung ist die Planung von unternehmenseigenen Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie in Deutschland. Baustein B soll damit Unternehmen, Fördermittelgebern und privaten Investoren eine Entscheidungsgrundlage für die Investition in die Demonstrationsanlage bereitstellen.
Baustein C – Anlagenbau
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie in Deutschland. Damit sollen Unternehmen beim Übergang zu einer nachhaltigen, biobasierten Produktionsweise unterstützt werden.
Baustein D – Innovationscluster der industriellen Bioökonomie
In Form von Einzelprojekten werden Managementeinrichtungen gefördert, die für die Etablierung eines regionalen Innovationsclusters der industriellen Bioökonomie verantwortlich sind. Innovationscluster sollen die Transformation bestehender Industrieregionen zu Regionen der industriellen Bioökonomie durch den Aufbau von nachhaltigen Wertschöpfungsnetzen vorantreiben. Innerhalb eines Innovationsclusters sollen Akteure dabei unterstützt werden, neue biobasierte Produkte und Verfahren in regionale, überregionale sowie bundesländerübergreifende industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren. Innovationscluster sollen in eine Region eingebettet sein, die über eine entsprechende technische und logistische Infrastruktur, Industrieunternehmen, Forschungseinrichtungen sowie eine Strategie zur Transformation (zum Beispiel eine regionale oder bundeslandweite Bioökonomiestrategie) verfügt.
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind:
– KMU inklusive Start-ups,
– weitere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere im Verbund mit KMU,
– Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen.
Die Projekte bauen mindestens auf dem Technologiereifegrad (TRL) 4 (Baustein A und D) beziehungsweise TRL 6 (Baustein B und C) auf und können maximal bis TRL 8 fortgeführt werden.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Stufe sind dem BMWK und dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen. Bei Verbundprojekten sind Projektskizzen durch den Verbundkoordinator vorzulegen.
Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
Für die Bausteine A, B und D ist der erste Einreichungsstichtag für Skizzen der 15. Januar 2025. Danach sind Skizzeneinreichungen jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres möglich. Für den Baustein C können jährlich zum 15. Oktober (erstmalig 2025) Skizzen eingereicht werden.