Förderung der wirtschaftlichen Innovationskraft für einen klimaangepassten Umgang mit der Ressource Wasser im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 18.12.2024
- Ende der Laufzeit
- keine Angaben
- Einreichungsfrist(en)
Einreichung von Projektskizzen: 29. April 2025, um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist)
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Beschreibung
Gegenstand der Förderung
Die vorliegende Bekanntmachung unterstützt innovative Projekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Landwirtschaft bis zur Verarbeitung und Vermarktung. Ziel ist es, die genannten Innovationsbedarfe zu adressieren.
Der Wasserbedarf der Landwirtschaft wird durch die Klimakrise voraussichtlich steigen, da längere und intensivere Trockenphasen zu Ernteausfällen und Futterengpässen führen können. Regionale Unterschiede bei Niederschlägen verschärfen die Problematik. Zudem erhöht die Förderung gesunder, regionaler Ernährung den Wasserbedarf, insbesondere durch den Ausbau des Gartenbaus im Sommer. Daher sind nachhaltige Lösungen für Wassermanagement und eine Steigerung der Wasserproduktivität erforderlich.
Erhalt des Wasserhaushalts
Die Landwirtschaft spielt eine wichtige Rolle für den Wasserhaushalt, da gesunde Böden Wasser aufnehmen, speichern und ins Grundwasser leiten können. Durch die Vermeidung von Oberflächenabfluss werden Hochwassergefahren reduziert und Puffer geschaffen, die Trockenheitseffekte abmildern. Effiziente und nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Infiltrationsleistung und Wasserspeicherkapazität von Böden, insbesondere durch optimierte Bodenbewirtschaftung, sind daher essenziell.
Wiederverwendung von Wasser
Die Wiederverwendung von Prozesswasser, etwa in Tierhaltung, Lebensmittelindustrie oder Bewässerung, sowie die Nutzung von Oberflächen- und aufbereitetem Abwasser sollten unter höchsten Hygienevorschriften geprüft und ermöglicht werden. Dies kann knappe Wasserressourcen schonen und Nutzungskonflikte vermeiden. Dabei sind Umwelt- und Gesundheitsanforderungen sowie Kosten und Energieaufwand nachhaltig zu berücksichtigen. Die deutschen Mindestanforderungen für Wasserwiederverwendung sichern eine hygienisch sichere, umweltgerechte Nutzung in der Landwirtschaft.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Start-ups im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien beziehungsweise Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- beziehungsweise Umsatzwachstum haben oder anstreben.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und
Wirtschaft aufzeigen. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse muss klar erkennbar sein und plausibel hergeleitet werden.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung, in begründeten Fällen auch als Vollfinanzierung, gewährt.
Verfahren
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträger beauftragt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.