Methoden zur Entnahme von atmosphärischem Kohlendioxid (Carbon Dioxide Removal)
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 19.06.2020
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2021
- Einreichungsfrist(en)
14.08.2020
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit dieser Bekanntmachung das Ziel, durch disziplinär breit angelegte, technologie-offene Forschung die Grundlage für forschungs- und klimapolitische Entscheidungen der Bundesregierung über CDR-Methoden und die Rolle von CDR in der Klimapolitik insgesamt signifikant zu verbessern sowie Forschungskapazitäten zu CDR-Methoden in Deutschland weiterzuentwickeln bzw. aufzubauen.
Diese Förderrichtlinie sollte insbesondere für forschungs- und klimapolitisch Agierende nutzbares Wissen generieren und vermitteln. Darüber hinaus soll mit der Richtlinie auch eine Vernetzung zwischen akademischer Forschung und sonstigen Stakeholdern initiiert werden. Auch können Ergebnisse aus dem Förderprogramm in anschließenden Forschungsvorhaben verwertet werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden inter- oder transdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Entnahme von Kohlendioxid (CDR) aus der Atmosphäre, um „negative Emissionen“ zu erzeugen (siehe Nummer 2.2). Die Förderrichtlinie ist technologieoffen.
Als CDR-Methoden sollen hier zielgerichtete anthropogene Aktivitäten betrachtet werden, von denen angenommen wird, dass sie – bei einer vollständigen Betrachtung des Lebenszyklus – eine langfristig relevante CO2-entziehende Gesamtwirkung auf die globale Atmosphäre erzielen können. Als „langfristig“ soll für den Zweck dieser Richtlinie in der Regel eine Entzugsdauer von mindestens hundert Jahren angesehen werden. Die Dauerhaftigkeit der CO2-Senke selbst kann Gegenstand von Forschungsvorhaben sein. Die untersuchten Methoden sollten das Potenzial haben, in einem relevanten Maßstab eingesetzt werden zu können, der eine signifikante Klimawirkung erzielt.
Nachfolgende CDR-Methoden bzw. Methoden-Cluster werden in der aktuellen Forschung besonders diskutiert (ausgenommen marine CDR-Methoden, vgl. Hinweis in Nummer 1.1):
- Aufforstung und Wiederaufforstung (Afforestation and Reforestation)
- Erhöhen des Bodenkohlenstoffgehaltes (Soil Carbon Sequestration)
- Biokohle/Pyrolyse von Biomasse (Biochar/PyCCS)
- Bioenergie mit anschließender Abscheidung und Speicherung des CO2 (Bioenergy with Carbon Capture and Storage (CCS) – BECCS)
- Künstlich beschleunigte Verwitterung von Gesteinen (Enhanced Weathering)
- Direkte Abscheidung von CO2 aus der Atmosphäre mit anschließender Abscheidung und Speicherung des CO2 (Direct Air-capture with CCS – DACCS) oder einer Nutzung in langlebigen Produkten (CCU)
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keinen Ausschlussgrund für Anträge zu weiteren (nicht-marinen) CDR-Methoden dar.
Zuwendungsempfänger & ‑bestimmungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – inklusive kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Vereine, Verbände und Stiftungen.
Entsprechend dem interdisziplinären Charakter des Forschungsgegenstandes werden bevorzugt Verbundprojekte gefördert. Einzelprojekte sind jedoch nicht ausgeschlossen. In Verbundprojekten muss mindestens ein Partner aus der Wissenschaft enthalten sein.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Grundsätzlich zuwendungsfähig sind projektbezogener Personal‑, Reise- und Sachaufwand sowie Geräteinvestitionen.
Zuwendungen können in der Regel unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Forschungseinrichtungen können individuell bis zu 100 % gefördert werden und Ihnen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.