Neuauflage des Digitalbonus
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.07.2024
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2027
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Neuauflage des Digitalbonus- gestartet Juli 2024
Die Digitalisierung ist eine gewaltige Chance. Jedes Unternehmen braucht eine digitale Strategie – je höher der Digitalisierungsgrad, desto größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg.
Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Bis Dezember 2027 können kleine Unternehmen wieder Anträge stellen. Monatlich wird hierfür ein Kontingent freigegeben.
Die Förderinhalte wurden an die neue Zeit angepasst. Neue Techniken wie Robotik und KI stehen nun im Vordergrund, während andere Bereiche zurücktreten mussten. Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung zu prüfen, ob das geplante Vorhaben weiterhin förderfähig ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Förderprogramms.
Gegenstand der Förderung
- Die Förderung erfolgt für die
Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken. - IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss.
Digitalbonus Standard:
Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus:
Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Verfahren
Die Abwicklung der Förderung obliegt den örtlich zuständigen Regierungen (Bewilligungsstellen). Der Antrag wird online gestellt. Dieser wird von der zuständigen Bezirksregierung bearbeitet.
Zwei Möglichkeiten der Antragsstellung:
1. Online-Antragstellung mit Authentifizierung über ELSTER-Unternehmenskonto
2. Online-Antragstellung und anschließender postalischer Versand
Weitere Informationen finden sie hier.