VIP+ — Validierungsförderung
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 09.02.2015
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2023
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Die Fördermaßnahme “Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+” (Kurzbezeichnung: VIP+) unterstützt Forscher dabei, ihre Forschungsergebnisse systematisch zu validieren und im Prozess der Validierung mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen, die einen hohen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen. Damit tragen sie zugleich zur Stärkung der Transferkultur in ihren Einrichtungen wie auch in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft insgesamt bei.
Die Validierung bildet im Prozess des Wissens- und Erkenntnistransfers die Brücke zwischen der Findung und der Verwertung bzw. Anwendung:
- Findungsphase: In der Findungsphase werden vielversprechende Forschungsergebnisse identifiziert, die ein hohes Innovationspotenzial erwarten lassen, welches in der anschließenden Validierungsphase belegt werden soll. Die Findungsphase ist Teil der Grundlagenforschung, durch welche der grundsätzliche Erkenntnisgewinn stattfindet.
- Validierungsphase: Ziel der Validierungsphase ist es, das Innovationspotenzial der identifizierten Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie sukzessive mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen sowie die Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft sind dabei zu berücksichtigen.
- Verwertungs-bzw. Anwendungsphase: Die Verwertung bzw. Anwendung validierter Forschungsergebnisse erfolgt i. d. R. durch die Umsetzung in innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dabei kommt sowohl eine wirtschaftliche Verwertung, beispielsweise in Netzwerken, durch Lizenzierung oder durch Gründung, als auch eine nichtwirtschaftliche Anwendung, deren Nutzen im volkswirtschaftlichen oder gesamtgesellschaftlichen Bereich liegt, in Betracht.
Die Fördermaßnahme VIP+ zielt ausschließlich auf die Validierungsphase. Sie adressiert alle wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche. Zugleich ist sie offen für unterschiedliche Wege der anschließenden Verwertung bzw. Anwendung. Damit ergänzt die Fördermaßnahme VIP+ Ansätze in den Fachprogrammen des Bundes, die themenbezogen oder auf konkrete Verwertungswege ausgerichtet sind.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen und sich in der Validierungsphase befinden. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, deren Ergebnisse zu signifikanten Innovationen (Innovationshöhe) führen können und die ein hohes wirtschaftliches oder gesellschaftliches Innovationspotenzial aufweisen.
Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:
- Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit,
- Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, Durchführung von Testreihen oder Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz,
- anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Anwendung oder zur Anpassung an neue Anwendungsbereiche,
- bewertende Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials sowie
- Schutzrechtanalyse und ‑sicherung.
Mit Abschluss der Validierungstätigkeiten sollen alle für die anschließende Verwertungs- bzw. Anwendungsphase erforderlichen Nachweise erbracht sein. Zur Sicherung des Validierungserfolgs muss jedes Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorlegen und umsetzen.
Außerdem behält sich das BMBF vor, ein oder mehrere Projekte der Begleitforschung zu fördern.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Aufgaben.
Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Zuwendung soll in der Regel die Summe von 500.000 Euro pro Vorhaben bzw. Verbundprojekt und Jahr (d. h. insgesamt 1.500.000 Euro) nicht überschreiten.
Verfahren
Das Förderverfahren ist einstufig angelegt.