ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 10.06.2021
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2024
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt und dadurch ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Die Förderung soll im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und in Übereinstimmung mit dem EU-Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation dazu beitragen,
- mit Forschung und Entwicklung verbundene technische und wirtschaftliche Risiken von technologiebasierten Projekten zu mindern,
- mittelständische Unternehmen zu mehr Anstrengungen für marktorientierte Forschung, Entwicklung und technologische Innovationen anzuregen,
- die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu stärken und den Technologietransfer auszubauen, sowie das Engagement für F&E‑Kooperationen und die Mitwirkung in Innovationsnetzwerken zu erhöhen,
- F&E‑Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen,
- das Innovations‑, Kooperations- und Netzwerkmanagement in mittelständischen Unternehmen zu verbessern.
Neufassung vom 27.12.2017:
Um ZIM-Kooperationsnetzwerke bei der Vernetzung mit internationalen Akteuren zu unterstützen, soll das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ um das Modellvorhaben „ZIM-Kooperationsnetzwerke International“ erweitert werden. Das Modellvorhaben soll einen Beitrag zur internationalen Vernetzung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Wissenschaft leisten und damit auch die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung unterstützen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführende F&E‑Aktivitäten und diese unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen können gefördert werden:
1. F&E‑Einzelprojekte von Unternehmen
2. F&E‑Kooperationsprojekte von Unternehmen in folgenden Varianten:
a) Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen,
b) Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung.
3. Kooperationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen, die sich als innovative Netzwerke zusammenschließen und durch ergänzende Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden. Die Managementleistungen dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von F&E‑Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der F&E‑Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Kooperationsnetzwerke. Die Managementförderung unterteilt sich in zwei Phasen:
- 1. Phase (max. 12 Monate; bei internationalen Kooperationsnetzwerken maximal 18 Monate): Leistungen zur Erarbeitung und Weiterentwicklung der Netzwerkkonzeption, Etablierung des Netzwerks in der Öffentlichkeit und Erarbeitung einer technologischen Roadmap mit den F&E‑Projekten der Netzwerkpartner, Schaffung der vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase;
- 2. Phase (i.d.R. zwei Jahre, in begründeten Ausnahmefällen maximal drei Jahre; bei internationalen Kooperationsnetzwerken in der Regel drei Jahre): Umsetzung der Netzwerkkonzeption entsprechend der technologischen Roadmap, Weiterentwicklung der technologischen Roadmap und Vorbereitung der Ergebnisverwertung am Markt.
4. Durchführbarkeitsstudien — zu den förderfähigen Komponenten zählen:
- Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials und der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts beitragen.
- Die Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer summarischen Prüfung der Schutzrechtesituation in dem betreffenden Themenfeld.
- Die Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projekts notwendigen FuE-Arbeiten.
- Die Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie hierauf aufbauend gegebenenfalls die Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner oder Auftragnehmer.
- Analyse/Auslotung des Marktpotenzials.
5. Leistungen zur Markteinführung - zu den Leistungen zählen:
- „Innovationsberatungsdienste“: Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind;
- „innovationsunterstützende Dienstleistungen“: Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen;
- Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten F&E‑Projekts. Die Förderung dieser Leistungen stellt für die begünstigten Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der EU dar, die im Rahmen des „De-minimis“-Verfahrens abgewickelt wird.
Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt für F&E‑Projekte sind:
- KMU, die zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
- Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen.
- Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 1.000 Personen beschäftigen und mit mindestens einem KMU kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.
Antragsberechtigt für Kooperationsprojekte mit Unternehmen sind auch Einrichtungen für Forschung
und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen), wenn sie im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind und dessen F&E‑Projekt
gefördert wird.
An den Kooperationsprojekten und Innovationsnetzwerken können zusätzlich auch nicht antragsberechtigte Unternehmen aus dem Inland sowie Partner aus dem Ausland beteiligt werden; diese erhalten jedoch keine Förderung nach dieser Richtlinie.
Management von Kooperationsnetzwerken
- eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung oder
- eine externe Einrichtung.
Durchführbarkeitsstudien
Antragsberechtigt für Durchführbarkeitsstudien sind Unternehmen, bei denen es sich entweder um junge Unternehmen, Kleinstunternehmen oder Erstbewilligungsempfänger von F&E‑Projekten im ZIM handelt.
Leistungen zur Markteinführung
Antragsberechtigt sind KMU, deren F&E‑Projekte im ZIM bewilligt werden. Im Rahmen der maximal zuwendungsfähigen Kosten können maximal drei Anträge in Bezug auf ein F&E‑Projekt gestellt werden.