Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.06.2025
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2027
- Einreichungsfrist(en)
jederzeit, Förderrichtlinie tritt am 01. Juni 2025 in Kraft
- Förderinstitution
- Bayerische Forschungsstiftung
Beschreibung
Die Bayerische Forschungsstiftung hat ein neues Förderprogramm. Das Programm mit dem Titel „Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“ bietet in vielen Fällen attraktivere Konditionen als das bisherige. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wird stärker honoriert, kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen individuellen Förderbonus. Die neuen Bedingungen gelten für Bewilligungen ab dem 01.06.2025. Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden.
Zweck der Förderung
Die Bayerische Forschungsstiftung fördert Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, um grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an zukunftsträchtigen Technologien durchzuführen. Gefördert werden anwendungsbezogene Projekte mit klarer wirtschaftlicher Umsetzungsperspektive. Ziel ist die Beschleunigung der Umsetzung von Forschungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen und unterstützt die Forschungs- und Innovationsstrategie Bayerns. Im Fokus stehen technologische Innovationen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind F&E‑Vorhaben, die in enger Kooperation von mindestens einem Unternehmen mit mindestens einem Partner aus der Wissenschaft durchgeführt werden sollen. Voraussetzung ist, dass die Partner aus der Wissenschaft im Rahmen des Vorhabens im nichtwirtschaftlichen Bereich tätig sind.
Förderfähig sind Vorhaben in den Forschungs- und Entwicklungskategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
• rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
• Angehörige der freien Berufe,
• außeruniversitäre Forschungsinstitute, Hochschulen sowie Mitglieder oder Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von F&E‑Vorhaben berechtigt sind, jeweils mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Verfahren
Ein schriftlicher Förderantrag muss eine detaillierte Vorhabensbeschreibung sowie Angaben zu Unternehmen, Vorhaben, Zeitrahmen, Kosten und benötigtem Zuschuss enthalten. Zudem ist ein Verwertungsplan beizufügen.