Förderung unternehmerischen Know-hows
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2021
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2022
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Das Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows” fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Gegenstand der Förderung
I. Förderung unternehmerischen Know-hows junger, neu gegründeter Unternehmen
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (allgemeine Beratungen).
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich folgende Beratungen
gefördert werden (spezielle Beratungen) — Beratungen von Unternehmen:
- die von Unternehmerinnen geführt werden,
- die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
- die von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und ‑sicherung,
- zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
II. Förderung unternehmerischen Know-hows von KMU
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (allgemeine Beratungen).
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können die in Abschnitt I genannten speziellen Beratungen gefördert werden.
Bestandsunternehmen ist es freigestellt, vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen.
III. Förderung unternehmerischen Know-hows von KMU in Schwierigkeiten
Gefördert werden Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmenssicherungsberatung).
Vor Antragstellung müssen die Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. In diesem Sondierungsgespräch ist die betriebliche Situation zumindest grob festzustellen, um hieraus den Beratungsbedarf abzuleiten und festzustellen, ob in die Unternehmenssicherungsberatung weitere Beteiligte einzubeziehen sind.
Zusätzlich kann nach der Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden (Folgeberatung).
Zuwendungsempfänger
Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.