Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 28.11.2024
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2035
- Einreichungsfrist(en)
Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt. Einzelheiten sind den Förderaufrufen zu entnehmen.
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Förderziel
Die Rahmenbekanntmachung zielt darauf ab, die Entwicklung wettbewerbsfähiger Bioprozesse und biotechnologischer Produkte voranzutreiben, um die Transformation der Industrie hin zu mehr Nachhaltigkeit zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Im Fokus steht der Ersatz fossiler Rohstoffe durch erneuerbare Kohlenstoffquellen wie biogene Abfallstoffe oder CO2, um nachhaltige, biobasierte Produkte zu schaffen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Rohstoffproduktivität zu erhöhen.
Zudem soll biologisches Wissen erweitert und für die Entwicklung von Plattformtechnologien genutzt werden, um Deutschlands technologische Führungsrolle im Klima‑, Umwelt- und Ressourcenschutz zu sichern. Die Maßnahme unterstützt die Nationale Bioökonomiestrategie und die FONA-Strategie des BMBF und trägt zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, insbesondere Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur) und Ziel 12 (Nachhaltige Produktion und Konsum), bei.
Zuwendungszweck
Zuwendungszweck sind anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Bioökonomie. Damit die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wirksam zu den dargestellten Zielen beitragen, zeichnen sie sich aus durch
- Ausrichtung auf Bedarfe der Industrie
- Wirksamer Beitrag zur Transformation in Richtung Nachhaltigkeit
- Impulse für innovative Schlüsseltechnologien
Gegenstand der Förderung
Auf Basis dieser Rahmenbekanntmachung sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Bioökonomie gefördert werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage thematischer Förderaufrufe. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung sind für alle Förderaufrufe gültig.
Projektvorschläge können zu den in den Förderaufrufen angegebenen Stichtagen eingereicht werden. Gefördert werden sowohl Verbundvorhaben mit mehreren Partnern als auch Einzelvorhaben. Abhängig von der Fragestellung können Reallabor-Ansätze gefördert werden, welche die transdisziplinäre Zusammenarbeit stärken und die praktische Erprobung innovativer Ansätze sowie regulatorisches Lernen ermöglichen.
Hier finden Sie den Föderaufruf „Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie“.
Weitere Informationen zu Föderaufrufen finden Sie hier.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie deutsche Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre. Einzelheiten sind den Förderaufrufen zu entnehmen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt. Einzelheiten sind den Förderaufrufen zu entnehmen.